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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich, Schriftform

  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Fechner GmbH + Co. KG.
  • Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden in Bezug auf diesen Vertrag getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Garantieerklärungen und für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Vereinbarungen sind nichtig.

2. Angebot, Vertragsunterlagen, Vertragsinhalt

  • Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Vertragsangebote können wir innerhalb von vier Wochen annehmen.
  • Muster und Unterlagen, wie z. B. Prospekte, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen, technische Daten, Gewichts- und Maßangaben sind nur im Rahmen handelsüblicher Abweichungen maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
  • An Abbildungen und Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Dateien oder Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Dateien oder Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  • Wir sind berechtigt, unsere vertraglichen Verpflichtungen nach unserer Wahl durch Dritte, insbesondere durch Subunternehmer, zu erfüllen.
  • Alle Änderungen, die den technischen Verbesserungen dienen, behalten wir uns auch nach der Auftragsbestätigung vor. Die in den Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen beigefügten Abbildungen, Maße oder Zeichnungen sind nur insoweit verbindlich, als sich nachträglich keine bauseitigen Änderungen oder von uns zu vertretenden Änderungen ergeben.

3. Preise, Rücktrittsrecht, Zahlungsbedingungen

  • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise ab Lager oder Werk, insbesondere ausschließlich Verpackung, Fracht, Zöllen, vereinbartem Einbau bzw. Montage, diese werden gesondert berechnet.
  • Für Bestellungen gilt die am Tag der Bestellung gültige Preisliste. Ist Einbau vereinbart, so gelten ebenfalls die am Tag der Bestellung gültigen Sätze.
  • Die Preise sind Festpreise. Falls zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen und in diesem Zeitraum Materialpreis- oder Lohnerhöhungen eintreten, behalten wir uns den Kostensteigerungen entsprechende Preiserhöhung vor. Im umgekehrten Fall von Materialpreisoder Lohnsenkungen hat der Kunde ein Recht auf eine den Kostensenkungen entsprechende Preissenkung. Übersteigt die Preisberichtigung 5% des Auftragswertes, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Hat bei vereinbarter Lieferung innerhalb von vier Monaten der Kunde die Verzögerung über diesen Zeitraum hinaus zu vertreten oder liegt die Ursache bei ihm, so gilt dasselbe.
  • Soweit nicht anders vereinbart hat Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Für Aufträge im Wert von mehr als 20.000,- Euro ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Auftragswertes zu leisten, zahlbar spätestens innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Auftragsbestätigung.
  • Wir sind nicht verpflichtet, Zahlung per Scheck oder Wechsel anzunehmen. Nehmen wir solche an, erfolgt dies lediglich erfüllungshalber.
  • Kommt der Kunde bei Teilzahlungen mit mindestens zwei Raten in Verzug, so sind wir berechtigt, die gesamte Forderung fällig zu stellen. Dies gilt auch im Fall der vorhergehenden Hereinnahme von Wechseln oder Schecks, die in diesen Fällen gegen Barzahlung zurückgegeben werden.
  • Wenn nach Vertragsabschluss in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung oder Veränderung eintritt, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet ist, oder wenn eine solche Lage beim Kunden zwar bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestand, jedoch erst im Nachhinein bekannt wurde, können wir unsere Leistungen bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern. Dies gilt insbesondere für Fälle, in welchen erfolglose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Wechsel- oder Scheckproteste, Eigeninsolvenzantrag, Moratoriumsbestrebungen oder ähnliches vorliegen. Wir können dem Kunden in diesen Fällen eine Frist zur Erbringung der Gegenleistung oder Sicherheitsleistung setzten. Sofern dann die Gegenleistung oder Sicherheitsleistung nicht erbracht wird, sind wir zum Rücktritt berechtigt.
  • Kommt der Kunden in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, wenn eine Nachfristensetzung nach dem Gesetz nicht entbehrlich ist, die Ware nach Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist zurückzunehmen. Wir können außerdem die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.
  • Wird von uns gelieferte Ware zurückgenommen, so wird diese Ware dem Kunden unbeschadet der Geltendmachung weiterer Schadenersatzforderungen mit einem angemessenen Abschlag gutgeschrieben und auf unsere Forderung angerechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Wertminderung im Einzelfall nachzuweisen.
  • Gegen unsere Forderungen kann nur mit anerkannten oder durch rechtskräftiges Urteil festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Der Kunde ist nur befugt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, insoweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferzeit, Teillieferung, Rücktrittsrecht, Verzugsschäden

  • Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt den Eingang etwa vom Kunden zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Informationen, die Klärung sämtlicher Einzelheiten des Auftrags, insbesondere aller technischen Fragen sowie den Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung voraus. Dies gilt auch für Montageleistungen. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie zumutbar sind. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn zum Liefertermin der Liefergegenstand abgesandt wurde oder, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist, mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden.
  • Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von uns verschuldeter Umstände, insbesondere Verkehrs- und nicht von uns zu vertretender Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel, Krieg haben wir, so weit wir keine Garantie in Bezug auf den Leistungserfolg und ferner, soweit wir kein Beschaffungsrisiko übernommen haben, nicht zu vertreten. Das gleiche gilt bei ausbleibender Selbstbelieferung, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben.
  • Können wir infolge der unter Ziff. 2 genannten Umstände nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit liefern, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Besteht ein nicht zu vertretendes Lieferhindernis iSv Ziff. 2 über die verlängerte Lieferfrist hinaus, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Können wir die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten, ist der Kunde verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er weiterhin auf der Lieferung besteht. Erklärt er sich nicht, so sind wir nach Ablauf einer angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Vertragsaufhebung berechtigt.
  • In den Fällen der Ziffern 3. und 4. verpflichten wir uns, den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und bereits von ihm erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
  • Geraten wir in Verzug, so gilt folgendes:
    • Liegt ein Fixgeschäft vor oder kann der Kunde geltend machen, dass sein Interesse an der Erfüllung des Vertrages fortgefallen ist oder beruht der Verzug auf einer von uns, unseren Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, so haften wir für Verzugsschäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
    • Haben wir, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt und liegt kein Fall der Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen im Sinne von a. vor, so ist unsere Haftung für Verzugsschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    • In anderen Fällen ist unsere Verzugshaftung auf maximal 5 % des Lieferwertes begrenzt.
    • Die sonstigen gesetzlichen Ansprüche des Kunden sind hierdurch nicht ausgeschlossen.
    • Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  • Bei auf Abruf erteilten Aufträgen ist der gewünschte Liefertermin 30 Werktage vorher schriftlich anzugeben, sofern keine längeren Abruffristen vereinbart sind.

5. Anlieferung, Montage, Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Ist Anlieferung vereinbart, so wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an den Abladeort anfahren und unverzüglich entladen werden kann. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, werden dadurch entstehende Mehrkosten gesondert berechnet. Für das Einbringen von Saunas, Tauchbecken und medizinischen Bäderanlagen müssen ausrechend breite Türen, Treppen und Flure bis zum Aufstellungsplatz vorhanden sein. Soweit nicht anders vereinbart, sind mind. 80 cm breite Durchgänge erforderlich.
  • Bei Montageleistungen sind Versorgungsanschlüsse insbes. für Strom und Wasser in ausreichender Menge bauseits auf Kosten des Kunden zu stellen. Stemm-, Maurer- und Elektroarbeiten sind vom Kunden zu übernehmen. Um bei den elektrischen Geräten eine Funktionsprüfung durchführen zu können, müssen die elektrischen Zuleitungen zum Zeitpunkt der Montage mit Strom versorgt werden können. Verzögert sich eine vereinbarte Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so hat der Besteller die dadurch entstandenen Mehraufwendungen, insbesondere die Kosten für Wartezeit und weiter erforderliche Reisen unseres dafür eingesetzten Personals zu tragen.

6. Widerrufsrecht

Sofern Sie Verbraucher sind, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am nächsten Tag des Erhalts dieser Belehrung in Textform, nicht jedoch vor Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Kaufgegenstandes. Der Widerruf ist zu richten an:

Fechner GmbH + Co. KG
Brückäckerstraße 6
74523 Schwäbisch Hall

Telefon 0791 930 85 0
Telefax 0791 930 85 50
info@fechner-sauna.de
www.fechner-sauna.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie Fechner GmbH + Co. KG insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind an die oben genannte Adresse zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Die Rücksendung erfolgt auf unsere Gefahr. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

7. Materialien und Muster

  • Bei Naturprodukten wie Holz, Naturstein und Keramiken können gegenüber den Mustervorlagen bzw. Ausstellungskabinen Abweichungen im Farbton, Maserung und Beschaffenheit sowie Struktur möglich sein. Dies ist kein Mangel.
  • Holztypische Einwüchse, Maserungen und Farbunterschiede entsprechen den natürlichen Eigenschaften der verwendeten Hölzer und stellen keinen Mangel dar.
  • Masstoleranzen, die den gültigen DIN-Normen oder spezifischen Eigenschaften der verwendeten Materialien entsprechen, sind zulässig. Bei Glaselementen sind Haarkratzer, Blasen und Einschlüsse, die die Festigkeit nicht beeinträchtigen zulässig.

8. Schadensersatz wegen Mängeln

  • Vorraussetzung für unsere Haftung für Mängel ist, dass Keine der folgenden Umstände vorliegen: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. in Betriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung bei Verschleißteilen (z.B. Silikonfugen, Leuchtstofflampen), fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, soweit diese Umstände nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
  • Bei berechtigten Mängelrügen dürfen Zahlungen des Auftraggebers nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Erfolgte die Mängelrüge durch den Auftraggeber zu Unrecht, sind wir berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Auftraggeber zu verlangen.
  • Für Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Art. 7.

9. Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz

  • Im Fall unserer Haftung auf Schadensersatz gilt folgendes:
    • Sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    • Sofern wir oder unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt haben, aber kein Fall der Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen im Sinne von Buchstabe a. vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    • So weit unter a. und b. nichts anderes bestimmt ist, ist unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen.
  • Die Haftungsausschlüsse und- beschränkungen unter Ziff. 1 gelten nicht nur für vertragliche, sondern auch für andere, insbesondere deliktische Ansprüche. Sie gelten auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
  • Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen unter Ziff. 1 gelten nicht für gegebenenfalls bestehende Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz oder wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten auch nicht, soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware oder einen Leistungserfolg oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben und der Garantiefall eingetreten ist oder das Beschaffungsrisiko sich realisiert hat.
  • So weit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  • Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4 Ziff. 6. 6. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10. Eigentumsvorbehaltssicherung

  • Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vorbehalten.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere fachgerecht zu lagern, ferner ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Erforderliche Wartungsarbeiten muß der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  • Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. So weit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

11. Widerrufsbelehrung im elektronischen Geschäftsverkehr über Warenlieferungen

  • Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sachen vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1,2 und 4 BGB-InfoV sowie unseren Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit §3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurden, sind vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen.

    Der Widerruf ist zu richten an:
    Fechner GmbH + Co.KG
    Raiffeisenstrasse 41
    74523 Schwäbisch Hall
    Email: info@fechner-sauna.de
    Fax: +49 791 930 85-50 2.

  • Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandenen Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt.

12. Anzuwendendes Recht

  • Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist 74523 Schwäbisch Hall.
  • Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und mit Ausländern, die keinen inländischen Gerichtsstand haben, ist Gerichtsstand 74523 Schwäbisch-Hall. Wir behalten uns jedoch vor, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

13. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die wirtschaftlich dem entspricht, was die Parteien vereinbart hätten, hätten sie die Unwirksamkeit gekannt.